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Glückssache?

Verantwortungsbewusstes Spielen

 

Glückssache?

Verantwortungsbewusstes Spielen

SPIELERSCHUTZ IST UNS WICHTIG

Sie ahnen vielleicht schon, was wir Ihnen auf dieser Seite sagen wollen, und es ist ja auch keineswegs eine neue Erkenntnis: alles, was Spaß macht, hat auch eine Kehrseite.

Vermutlich ist es mittlerweile manchmal beinahe lästig, dass man Sie ständig daran erinnern möchte, alles nur „in Maßen“ zu genießen, weil „zu viel des Guten“ oft eben ungesund oder gefährlich sein könnte: Zu viel Alkohol, zu viel Fleisch, zu viel Sonne – bei allem werden Sie aufgefordert, Maß zu halten oder gar zu verzichten.

So störend oder unangenehm solche gut gemeinten Ratschläge auch sein können, wissen wir gleichzeitig doch, dass es fahrlässig wäre, das Maß völlig aus den Augen zu verlieren. Keine Sorge, Sie sollen nicht verzichten. Dennoch möchten wir Sie bitten, sich kurz mit den Gefahren des Glücksspiels auseinanderzusetzen. Auch Glücksspiel kann Spaß machen oder ein spannungsgeladener Zeitvertreib sein und so ist Glücksspiel für die meisten Menschen ein harmloses Freizeitvergnügen. Gleichwohl kann man auch beim Glücksspiel das gesunde Maß überschreiten. Mehr noch, es kann sogar süchtig machen. Sie sollten Glücksspielprobleme deshalb unbedingt ernst nehmen. Aus einem spannenden, unterhaltsamen Spiel kann plötzlich bitterböser Ernst werden, wenn die Betroffenen die Kontrolle über ihr Spielverhalten verlieren.

Wir möchten Sie deshalb bitten, sich im Auge zu behalten.

Nur weil Sie regelmäßig eine Spielbank besuchen, sind Sie deshalb nicht automatisch glücksspielsüchtig. Die Anzahl Ihrer Besuche allein ist nicht bestimmend, auch wenn die Vermutung naheliegt. Oft ist eine Vielzahl von Umständen dafür verantwortlich, wenn jemand die Kontrolle über sein Spielverhalten verliert. Ein frühzeitiges Erkennen und Eingreifen können dabei persönlichen und finanziellen Schaden verhindern.

Ein Gefühl dafür können Sie mit unserer kleinen Fragenliste bekommen.

Selbsttest

Denken Sie aber bitte immer daran: Der Chance zu gewinnen, steht ein Verlustrisiko gegenüber. Spielen Sie deshalb nur so, dass Sie es vor sich verantworten können – spielen Sie verantwortungsbewusst. Steuern Sie Ihren Spieleinsatz stets so, dass Sie sich Ihr Spiel leisten können. Setzen Sie sich ein Limit. Jeder Einsatz kann auch zu einem Verlust führen.

Weitere Hinweise, wie Sie Ihr Spiel „sicher“ halten finden Sie hier.

Von problematischem Spielverhalten spricht man, wenn das Spielen offensichtlich über eine Freizeitbeschäftigung hinausgeht. Die Art des Glücksspielverhaltens beeinträchtigt dann einen oder mehrere Bereiche ihres Alltagslebens gravierend. Besonders die Familie und das soziale wie berufliche Umfeld leiden erheblich und es hat deutliche Auswirkungen auf Ihre finanziellen Verhältnisse:

Ihr Leben verändert sich drastisch, wenn das Glücksspiel zu einem Problem wird!

  • Finanzielle Probleme: Gefahr einer Insolvenz, Verkauf persönlicher Sachen (Auto, Haus etc.), Familie verliert Existenzgrundlage.
  • Soziale Probleme: Sie denken nur noch ans Spielen. Sie vernachlässigen soziale Kontakte, Ihre Familie. Sie vernachlässigen andere Freizeitaktivitäten.
  • Physische und psychische Probleme: Immer spielen oder der Drang, immer spielen zu wollen, bedeutet: Schlafentzug, Konzentrationsstörungen etc.

Der Übergang von der reinen Spielfreude zur Spielsucht ist fließend.

Wir alle wollen, dass es nie so weit kommt. In unseren Spielbanken gibt es deshalb ein Team aus besonders qualifizierten Mitarbeitenden, die zu allen Themenbereichen der Spielsucht besonders geschult werden. Sie erkennen Sie an folgendem Button an ihrer Dienstkleidung.

Diese Mitarbeiter:innen können Sie gerne und jederzeit ansprechen: Sie beraten sich gerne mit Ihnen oder helfen Ihnen bei der Kontaktaufnahme zu den unterschiedlichen Beratungseinrichtungen.

Auf der einen Seite wollen wir im Rahmen unseres Programms „verantwortungsbewusstes Spielen“ betroffene Spieler:innen dabei unterstützen, problematisches Spielverhalten zu erkennen, zu prüfen und nötigenfalls zu ändern. Auf der anderen Seite verfolgen wir das Ziel, Betroffenen und deren Angehörigen professionelle Hilfe bei akuten Problemen zu vermitteln.

Wir möchten Ihnen so die Möglichkeit geben, sich in jeder Situation ungezwungen und vertrauensvoll zu allen Themen rund um verantwortungsbewusstes Spielen mit uns auszutauschen. Unsere Mitarbeitenden sind natürlich weder Psychologen noch Therapeuten, aber sie verfügen neben dem Wissen aus unseren Schulungen über ihre langjährige Erfahrung zum Glücksspiel aus ihrer Tätigkeit in unseren Spielbanken. Und Sie wissen, wer Ihnen nötigenfalls wirklich helfen kann: Gerne stellen wir Kontakt zu örtlichen Hilfeeinrichtungen her oder vermitteln Ihnen einfach die entsprechenden Adressen und Telefonnummern.

Beratung & Hilfe

Anonyme Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Kostenfreies Infotelefon: 0800 137 27 00 (Mo. – Do. 10 – 22 Uhr, Fr. – So. 10 – 18 Uhr)
https://www.check-dein-spiel.de/

Kompetenzzentrum Spielerschutz & Prävention, Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Kostenfreies Telefon: 0800 152 952 9 (Mo. – Fr. 12 – 17 Uhr)
www.spielsuchtpraevention.de

Die Website der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. informiert Betroffene u.a. über Angebote in ihrer Region
https://www.spielsucht-brandenburg.de/

Telefonische Beratung zum Thema Glücksspielsucht gibt es bundesweit nicht nur auf Deutsch. Sprechen Sie Polnisch, Russisch oder Türkisch? Dann können Sie in Ihrer Muttersprache beraten werden.
https://www.check-dein-spiel.de/

Sie wollen sich sperren lassen?

Im Folgenden finden Sie alle Informationen zum Thema Sperre und die entsprechenden Formulare.

Wie funktioniert eine Selbstsperre?

Mit Hilfe der Selbstsperre können sich Personen selbst sperren lassen. Das Formular für eine Selbstsperre ist in den Brandenburger Spielbanken und hier online erhältlich.

Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Es kann in einer der beiden Brandenburger Spielbanken abgegeben oder per Post mit Hilfe des kostenfreien Postident-Verfahrens geschickt werden – weitere Informationen finden Sie im Formular der Selbstsperre.

Die Identität der Person, die ein Sperrformular abgeben möchte, muss jeweils mittels eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachgewiesen werden.

Können auch Angehörige oder Freunde gefährdete Personen sperren lassen?

Ja. Die Formulare für eine Fremdsperre sind in den Brandenburger Spielbanken und hier online erhältlich.

Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Es kann in einer der beiden Brandenburger Spielbanken abgegeben oder per Post mit Hilfe des kostenfreien Postident-Verfahrens geschickt werden – weitere Informationen finden Sie im Formular der Fremdsperre.

Die Identität der Person, die ein Sperrformular abgeben möchte, muss jeweils mittels eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachgewiesen werden.

Liegt eine Beantragung vor, wird der Sachverhalt geprüft, ggf. vorläufig eine Sperre eingetragen und die betroffene Person zu einer Stellungnahme aufgefordert. Erst danach entscheidet die Brandenburgische Spielbanken GmbH & Co. KG über die endgültige Sperre.

Was passiert nach Verfügung einer Sperre?

Bei Verfügung einer Sperre werden die Daten umgehend im zentralen Sperrsystem der zuständigen Behörde eingetragen. Der/Die gesperrte Spielteilnehmer:in erhält eine Bestätigung mit detaillierten Angaben zu seiner/ihrer Sperre.  Als Folge dieser Spielersperre ist es Ihnen nach § 8 Abs. 2 GlüStV 2021 nicht mehr gestattet, an öffentlichen Glücksspielen teilzunehmen. Hierzu gehören unter anderem Spielbanken, Spielhallen, Sportwetten, Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial (mehr als zwei Ziehungen pro Woche, z. B. KENO und Plus5) sowie Glücksspiele im Internet.

Wie lange besteht eine Sperre?

Die Sperrdauer beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, die eine Selbstsperre beantragende Person beantragt einen abweichenden Zeitraum, der jedoch drei Monate nicht unterschreiten darf. Detaillierte Informationen enthalten die Formulare „Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre)“ und „Meldung für eine Spielersperre (Fremdsperre)“.

Für weitere Fragen stehen Ihnen kompetente Gesprächspartner:innen der Brandenburgischen Spielbanken unter der Telefonnummer 0331 6456-510 zur Verfügung.

Wie kann eine gesperrte Person eine Spielersperre aufheben?

Die Aufhebung kann nur erfolgen, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt. Dieser kann bei der Spielbank oder bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde eingereicht werden.

Die aktuell zuständige Behörde:

Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Der Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre steht Ihnen hier online zur Verfügung.

Adresse:
Brandenburgische Spielbanken GmbH & Co. KG
Steinstraße 104–106
14480 Potsdam

ECA Zertifikat

 

Die Brandenburgischen Spielbanken erhielten im Dezember 2022 das Zertifikat für verantwortungsvolles Spielen der European Casino Association (ECA).